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Kreditbedingungen in Luxemburg

Nachstehend finden Sie die Voraussetzungen für einen Kreditantrag in Luxemburg. Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Unerlässliche Voraussetzungen für einen Kredit

Um über unser Unternehmen einen Kreditantrag stellen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Erfüllen Sie diese Pflichtkriterien nicht, ist der Kreditantrag nicht zulässig und kann nicht an die Finanzpartner weitergeleitet werden, mit denen Credit 24 zusammenarbeitet.

Die Pflichtkriterien für die Kreditvergabe:

  • Sie müssen volljährig sein (über 18 Jahre alt).
  • Sie müssen jünger als 75 Jahre sein (80 Jahre für Eigentümer).
  • Sie müssen im Großherzogtum Luxemburg (oder in Belgien) wohnhaft sein.
  • Sie müssen ein regelmäßiges Einkommen aus dem Großherzogtum Luxemburg (oder aus Belgien) beziehen.
  • Sie dürfen bei der Belgischen Nationalbank nicht negativ registriert sein.
  • Sie dürfen sich nicht in einem Schuldenregulierungsverfahren befinden. Ihr Gehalt darf nicht gepfändet sein.

Voraussetzungen in Bezug auf die berufliche (oder nicht berufliche) Tätigkeit

Für einen Kredit ist ein regelmäßiges Einkommen erforderlich. Dieses Einkommen kann aus einer Angestelltentätigkeit in Luxemburg (oder in Belgien), aus einer selbstständigen Tätigkeit (nur in Belgien), aus einer Rente (Rente der CNAP, der Europäischen Kommission usw.) oder aus Ersatzleistungen (Krankengeld der CNAP, Arbeitslosengeld der ADEM, RMG, Europäische Kommission usw.) stammen.

Dieses Einkommen muss von Arbeitgebern oder Einrichtungen mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg oder in Belgien stammen.

Nicht alle am Kreditantrag Beteiligten müssen zwingend ein Einkommen haben. Bezieht zum Beispiel der Kreditnehmer ein ausreichendes regelmäßiges Einkommen (z. B. Angestellte(r) / Beamte(r) mit unbefristetem Vertrag), wird vom Mitantragsteller (z. B. arbeitslos, Student, zu Hause mit den Kindern beschäftigt usw.) nicht unbedingt ein Einkommen verlangt.

Weitere geprüfte Kriterien

Die Prüfung Ihres Kreditantrags bezieht sich vor allem auf Ihre Rückzahlungsfähigkeit, also auf die finanziellen Mittel, über die Sie (sowie gegebenenfalls der Mitantragsteller / Bürge) nach Abzug Ihrer Ausgaben verfügen, um die Rückzahlung Ihres Kredits leisten zu können.

Fazit

Abgesehen von einigen zwingend erforderlichen Kriterien ist letztlich jeder Fall anders. Deshalb wird jeder Kreditantrag individuell geprüft.

Um eine Entscheidung zu erhalten, stellen Sie Ihren Kreditantrag unverbindlich, und unsere Berater geben Ihnen eine schnelle Antwort.

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